Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahl am 03./04. April 2022
In der Pfarrei Heilige Familie stehen erstmals gemeinsame Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand an. Wegen des Wachsens der Pfarrei um die Gemeinde St. Marien Freudenberg ist der Termin vom Herbst letzten Jahres auf Anfang April verschoben worden.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium, in dem Gemeindemitglieder aus den Gemeinden St. Marien Freudenberg, St. Marien Geisweid, St. Joseph Weidenau, die polnische Gemeinde und Heilig Kreuz Weidenau Verantwortung für die Gestaltung von Glauben und Leben gemeinsam in der Pfarrei Heilige Familie wahrnehmen. Zusammen mit dem Seelsorgeteam berät der PGR die Grundfragen der Seelsorge und des Gemeindelebens. Zu den Aufgaben des PGR gehört es, Aktivitäten im Gemeindeleben und in der Pfarrei anzuregen und zu koordinieren.
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für das Vermögen der Gemeinde und ihrer Einrichtungen, für Personalangelegenheiten und die Finanzierung von Bau- und Investitionsmaßnahmen.
Der PGR und der Kirchenvorstand sind das Gesicht der Kirche hier vor Ort. In den Gemeinden wird jeweils ein Gemeindeausschuss gebildet.
Bei der Wahl haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ihre Stimme zu geben und damit den Rücken zu stärken. Sie können selbst antreten und auf diese Weise Verantwortung für Ihre Gemeinde übernehmen.
„Was kommt auf mich zu, wenn ich kandidiere?“ Die Antwort darauf hängt natürlich auch von den Gegebenheiten vor Ort ab und kann deshalb am besten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Allgemeine Informationen sind in verschiedenen Flyern zusammengefasst – diese Flyer können Sie sich herunterladen!
Wahlvorschläge bitte in die Box – der Wahlausschuss spricht die Vorgeschlagenen an. In jeder Kirche der Pfarrei steht eine Box, in die Sie Vorschläge (Name, Anschrift, Telefon) für die Kandidaten einwerfen können, die dann vom Wahlausschuss angesprochen werden – für die Gremien Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat.
Wählbar sind:
Für den Pfarrgemeinderat: alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Kirchenvorstand: alle Katholiken und Katholikinnen, die seit mindestens 1 Jahr in der Pfarrei wohnen und 21 Jahre alt sind.