“Die Kirche sieht in der Bestattung der Verstorbenen ein Werk der leiblichen Barmherzigkeit…Die Beerdigung der heimgerufenen Gläubigen auf dem Friedhof oder an einem anderen heiligen Ort [befördert] das Andenken und das Gebet für die Verstorbenen durch die Angehörigen und die ganze christliche Gemeinschaft…Durch die Beerdigung des Leichnams auf Friedhöfen, in Kirchen oder in der Nähe der Kirchen hat die christliche Tradition die Gemeinschaft zwischen den Lebenden und den Toten bewahrt und sich der Tendenz entgegengestellt, das Sterben und dessen Bedeutung für die Christen zu verschleiern oder zu privatisieren…Wenn aus legitimen Gründen die Wahl der Feuerbestattung getroffen wird, ist die Asche des Verstorbenen in der Regel an einem heiligen Ort aufzubewahren, also auf einem Friedhof oder, wenn es angebracht ist, in einer Kirche oder an einem für diesen Zweck von der zuständigen kirchlichen Autorität bestimmten Ort…”, das schrieb der Vatikan in seiner Instruktion Ad resurgendum cum Christo über die Beerdigung der Verstorbenen im Jahr 2016.
Die Umwandlung der ehemaligen Pfarrkirche Heilig Kreuz in Siegen-Weidenau in eine Kolumbariumskirche ist eines der “Leuchtturmprojekte” des Erzbistums Paderborn.
Die Kombination aus Gemeinde- und Friedhofskirche bietet Raum, die im christlichen Credo bekannte Verbindung der Lebenden und der Toten deutlich zu machen. Das wurde auch deutlich in dem Beitrag, den der WDR am 14. Juli in der Lokalzeit Südwestfalen ausstrahlte.