Was beschlos­sen wur­de – und wie es weitergeht

 

Im Bis­tums­pro­zess „Glau­ben. Gemein­sam. Gestal­ten.“ des Erz­bis­tums Pader­born sind nach einer Pha­se der Betei­li­gung und Bera­tung zen­tra­le Ent­schei­dun­gen oder kon­kre­ti­sie­ren­de Beschlüs­se getrof­fen wor­den. Vie­le Men­schen aus Pastoralen Räu­men, Gre­mi­en und Ein­rich­tun­gen haben sich ein­ge­bracht – unter ande­rem in Regio­nal­kon­fe­ren­zen, durch Voten loka­ler Gre­mi­en und durch Rück­mel­dun­gen aus der Pra­xis der Pas­to­ral vor Ort. Der Diö­ze­san­pas­to­ral­rat und die Erz­bi­schöf­li­che Lei­tungs­kon­fe­renz haben die nächs­ten Schrit­te unter Berück­sich­ti­gung der unter­schied­li­chen Reso­nan­zen nun auf den Weg gebracht.

Das Erz­bis­tum Pader­born wird künf­tig in 21 Seel­sor­ge­räu­me geglie­dert sein. Unser Pas­to­ra­ler Raum Sie­gen-Freu­den­berg gehört künf­tig zum Seel­sor­ge­raum Sie­gen. Die­ser Seel­sor­ge­raum ent­spricht den der­zei­ti­gen Gren­zen des Deka­na­tes Sie­gen, die iden­tisch sind mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein.

Die neu­en Seel­sor­ge­räu­me wer­den zum 1. Advent 2026 errich­tet. Damit beginnt eine Über­gangs­zeit, in der die neu­en Räu­me auf ihre pas­to­ral-inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung vor­be­rei­tet wer­den. Wich­tig ist: Mit der Errich­tung ist nicht auto­ma­tisch ent­schie­den, wel­che Got­tes­diens­te, Gebäu­de oder Ange­bo­te sich ver­än­dern. Die­se Fra­gen wer­den in den kom­men­den Schrit­ten und mit dem Start der jewei­li­gen Lei­tungs­tri­os im Seel­sor­ge­raum bera­ten werden.

Die bis­he­ri­gen Pfar­rer, Pfarr­ad­mi­nis­tra­to­ren, Pfarr­be­auf­trag­ten und Pastoralen Koor­di­na­to­rin­nen und Koor­di­na­to­ren blei­ben im Regel­fall zunächst in ihren Ämtern. Die Über­gangs­lei­tung wird in der Regel durch die heu­ti­gen Dechan­ten wahr­ge­nom­men. Sie berei­ten die neu­en Räu­me vor, füh­ren die Betei­lig­ten zusam­men und beglei­ten die nächs­ten Schritte.

Von Advent 2026 bis Advent 2027 ist eine „Anker­zeit“ vor­ge­se­hen. In die­ser Zeit sol­len sich haupt- und ehren­amt­lich Enga­gier­te und wei­te­re Inter­es­sier­te im neu­en Seel­sor­ge­raum bes­ser ken­nen­ler­nen, geist­li­che Ange­bo­te wahr­neh­men und über Glau­bens­er­fah­run­gen ins Gespräch kom­men. So soll die Ver­än­de­rung nicht nur orga­ni­sa­to­risch, son­dern auch geist­lich gestal­tet werden.

Per­spek­ti­visch soll ein Seel­sor­ge­raum in der Regel aus einer Pfar­rei bestehen. Das macht Zustän­dig­kei­ten kla­rer, Ent­schei­dungs­we­ge ein­fa­cher und die Ver­wal­tung schlan­ker. Ers­te Fusio­nen von Kir­chen­ge­mein­den sind ab 2028 vorgesehen.

Das kirch­li­che Leben kann neben the­ma­ti­schen, zen­tra­le­ren Ange­bo­ten auch wei­ter­hin vor Ort statt­fin­den: in Gemein­den, Kirch­or­ten, Ein­rich­tun­gen, Grup­pen und Initia­ti­ven. Dafür sol­len loka­le Ver­ant­wor­tungs­struk­tu­ren aus­ge­baut wer­den, in denen Enga­gier­te wie bis­her Ver­ant­wor­tung über­neh­men – etwa für Got­tes­diens­te und Andach­ten, the­ma­ti­sche Ange­bo­te, Gebäu­de oder kon­kre­te Auf­ga­ben am Ort. Bedin­gung ist, dass sich Men­schen mit ihrem Enga­ge­ment ein­brin­gen. 

Künf­tig wird es in jedem Seel­sor­ge­raum ein Pas­to­ra­les Zen­trum, meh­re­re ver­läss­li­che Orte und ein mul­ti­pro­fes­sio­nel­les Pas­to­ral­team geben. Das Pas­to­ra­le Per­so­nal wird per­spek­ti­visch auf Ebe­ne des Seel­sor­ge­raums ein­ge­setzt und arbei­tet stär­ker zu ver­ein­bar­ten the­ma­ti­schen Schwer­punk­ten. Gelei­tet wird der Seel­sor­ge­raum koope­ra­tiv durch ein Trio aus Pfar­rer, Pas­to­ra­ler Koor­di­na­ti­on und Ver­wal­tungs­lei­tung sowie in enger Zusam­men­ar­beit mit dem Rat der Pfar­rei und dem Kir­chen­vor­stand. In ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment soll durch Beglei­tung, Qua­li­fi­zie­rung und spi­ri­tu­el­le Stär­kung inves­tiert wer­den. Zudem wird pro Seel­sor­ge­raum eine haupt­be­ruf­li­che vol­le Stel­le zur Enga­ge­ment­för­de­rung geschaffen.

Auch die Ver­wal­tung auf Bis­tums­ebe­ne wird neu geord­net, damit Seel­sor­ge­räu­me, Ein­rich­tun­gen und Enga­gier­te vor Ort pro­fes­sio­nell unter­stützt werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Kon­kre­ti­sie­run­gen im Bis­tums­pro­zess fin­den Sie unter: bistumsprozess.de