Mit „einem Stück Pfälzer Lebensart in Form eines guten Weines“ dankt Erzbischof Udo Markus Bentz den Mitgliedern der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände. Verwaltungsleiter Peter Grotmann und Pfarrer Karl-Hans Köhle überreichten jetzt den Mitgliedern des Kirchenvorstandes Christkönig das Geschenk des Erzbischofs (Foto).
Auch die beiden anderen Kirchenvorstände (Heilige Familie und Johannes der Täufer) und die drei Pfarrgemeinderäte dürfen sich über den Wein aus der Pfalz freuen. Die Pfalz ist die Heimat von Erzbischof Bentz. Für die Gremien geht im November die Wahlperiode zu Ende, es stehen Neuwahlen an (s.u.).
„Sie haben sich eingebracht, beraten, entschieden, mitgedacht…Ihr Engagement ist keine Selbstverständlichkeit – und doch eine tragende Säule unseres kirchlichen Lebens“, schreibt der Bischof. Und weiter: „Wir brauchen Sie! Wir brauchen Männer und Frauen des Glaubens, die Verantwortung direkt und lokal in ihren Orten übernehmen und mit Herz und Tatkraft das Miteinander dieser Gemeinden prägen“
Abschließend schreibt der Erzbischof: „Ich bin dankbar, dass es Sie gibt – als Christinnen und Christen, als Räte und Vorstände, als Menschen des Glaubens. Bleiben wir im Gebet verbunden.“
Ab Mitte Oktober: Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Rat der Pfarreien
In der Zeit vom 10. Oktober bis zum 9. November haben alle Gemeindemitglieder die Gelegenheit, an den Wahlen zu den Kirchenvorständen unserer drei Pfarreien Christkönig, Heilige Familie und Johannes der Täufer sowie zum Rat der Pfarreien teilzunehmen. Die Wahlen werden zum ersten Mal digital durchgeführt, zugleich haben alle die Möglichkeit, per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
Inzwischen haben sich 24 Damen und Herren für die Kirchenvorstände und 11 Personen als Kandidaten und Kandidatinnen für den Rat der Pfarreien aufstellen lassen. Sie finden diese Kandidaten und Kandidatinnen auf der Internetseite unseres Pastoralen Raumes: www.pr-si-fr.de/2025/08/11/veroeffentlichung-der-vorschlagslisten-zu-den-gremienwahlen-im-herbst-2025/
Die Kirchenvorstände werden für vier Jahre gewählt. Sie sind das Gremium der Vermögensverwaltung und hat insbesondere einen Haushaltsplan zu erstellen sowie einen Jahresabschluss aufzustellen und zu veröffentlichen. Zu ihren Aufgaben gehören Fragen der Immobilienverwaltung und des nichtpastoralen Personals.
Der Rat der Pfarreien wird ebenso für vier Jahre gewählt, besteht aus insgesamt neun gewählten Mitgliedern aus den drei Pfarreien sowie Mitgliedern des Seelsorgeteams und weiteren Berufenen. Er verbindet zwei Funktionen, wie sie in den Dekreten des II. Vatikanischen Konzils grundgelegt wurden. Er berät auf Ebene des Pastoralen Raumes die Leitung in den dieser zukommenden Aufgaben und wirkt so an der gemeinsamen Leitung mit. Zugleich ist er das vom Erzbischof anerkannte Organ im Sinne des Dekrets über das Apostolat der Laien auf Ebene des Pastoralen Raumes. In dieser Funktion fällt er Entscheidungen in allen Bereichen, die dem Apostolat aller Gläubigen zugeordnet sind. Er beschließt im Einvernehmen mit dem Seelsorgeteam die verlässlichen Orte für Eucharistie und Sakramente sowie die diakonischen und missionarischen Schwerpunkte und Maßnahmen. Er bestärkt und initiiert die Bildung von lokalen und thematischen Gemeindeteams, sorgt für ihre Beauftragung und wirkt in Absprache mit den Kirchenvorständen auf die Zurverfügungstellung eines angemessenen finanziellen Betrags mit eigener Budgetverantwortung hin, sichert deren Arbeitsweise und organisiert ihre Vernetzung untereinander und in den Rat der Pfarreien.
Das Seelsorgeteam

